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der Firma HUGO BERGMANN GMBH für www.fleischereibedarf-online.de

I. Geltungsbereich

1.        Für alle uns erteilten Aufträge, auch die zukünftigen. gelten ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solchen Bedingungen - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt sie uns zugehen - wird ausdrücklich widersprochen; Ausnahmen im Einzelfall bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

2.        Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.


II. Angebot / Auftragsbestätigung

1.        Unsere Angebote sind freibleibend und richten sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer und Wiederverkäufer. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, etc. enthalten die Angaben des jeweiligen Herstellers und sind daher als annähernde Angaben und Beschreibungen zu betrachten.

2.        Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, ersatzweise durch Zustellung der Ware. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich; Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3.        Technische Änderungen der jeweiligen Hersteller sind vorbehalten.


III. Lieferung und Gefahrenübergang

1.        Ein verbindlicher Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er von uns schriftlich als solcher bestätigt wird. Alle anderen Lieferterminangaben sind unverbindlich und von der Eigenbelieferung abhängig.

2.        Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung an diesem Termin an den Kunden abgesandt wird.

3.        Der Liefertermin ist ferner in angemessener Weise anzupassen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse auf die Ablieferung des Liefergegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.

4.        Im Falle des von uns zu vertretenden Lieferverzugs kann der Kunde nur nach angemessener Nachfristsetzung (mind. zwei Wochen bei Artikeln aus Serienproduktion, mind. vier Wochen bei Anfertigungen nach Kundenwunsch) mit ausdrücklicher schriftlicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind nach Maßgabe der Regelung unter Ziffer VI.6 ausgeschlossen.

5.        Teillieferungen sind zulässig und werden mit deren Ausführung berechnet. Zusätzliche Versandkosten entstehen dadurch nicht.

6.        Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verlässt. Alle Artikel werden für den Transportweg auf unsere Kosten gegen Schäden versichert. Dem Empfänger obliegt die sofortige Prüfung der angelieferten Sendung. Offensichtliche, äußerlich erkennbare Schäden müssen gegenüber dem ausliefernden Fahrer des Transportführers (Paketdienst) sofort reklamiert und schriftlich festgehalten werden; hierzu ist der Transportführer verpflichtet. Äußerlich nicht sofort erkennbare Beschädigungen müssen uns innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel, die erst später festgestellt werden, müssen unverzüglich schriftlcih angezigt werden. Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen erlischt der Reklamationsanspruch.

7.        Montagearbeiten und Inbetriebnahmen werden von uns nicht vorgenommen und gehören nur bei ausdrücklicher schriftlicher Sondervereinbarung zum Lieferumfang.


IV. Eigentumsvorbehalt

1.        Die gelieferte Ware bleibt – bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung  bestehenden Forderungen – unser Eigentum. Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware an Dritte bedürfen unserer Zustimmung. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen hiermit an uns ab und verpflichtet sich, uns alle zum Einzug solcher Forderungen erforderlichen Angaben zu machen.

2.        Verarbeitung oder Vermischung im Bereich des Kunden (z.B. zur Erstellung eines Produkts für den Endkundenverkehr) erfolgen stets für uns als Lieferant der Ausgangsprodukte, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlisch unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

3.        Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.

4.        Wir sind berechtigt, sämtlich uns aus dem vorstehenden Eigentumsvorbehalt zustehenden Rechte einschließlich der Einziehung abgetretener Forderungen geltend zu machen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.


V. Preise, Lieferkosten und Zahlung

1.        Unsere Preise gelten ab Lager Wuppertal. Im Rahmen unseres regelmäßigen Liefer-Tourenplans beliefern wir bestimmte Städte und Regionen ab € 50,00 Nettowarenwert versandkostenfrei durch eigene Fahrzeuge (Details und aktuellen Tourenpläne teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit). Außerhalb unseres LKW-Liefergebiets erfolgt der Versand bundesweit per Paketdienst. Die Versandkosten für die Lieferung außerhalb unseres LKW-Liefergebiets richten sich nach dem Nettowarenwert und sind wie folgt gestaffelt:
- bis € 50,00 Nettowarenwert beträgt der Versandkostenanteil € 7,90
- ab € 50,01 bis € 150,00 Nettowarenwert beträgt der Versandkostenanteil € 4,90
- ab € 150,01 entfällt die Berechnung der Versandkosten 
Ins EU-Ausland liefern wir ebenfalls; die jeweiligen Versandkosten bitten wir vor Bestellung telefonisch zu erfragen.

Im Onlineshop werden sowohl Netto- (zzgl. MwSt.) als auch Bruttopreise (inkl. MwSt.) zu Ihrer Information angezeigt.

2.        An Neukunden außerhalb unseres Liefergebiets (siehe Ziffer V.1) liefern wir nur per Nachnahme. Ab dem dritten Auftrag bieten wir die Zahlung per Bankeinzug unter Abzug von 2% Skonto an.

3.        Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von drei Monaten übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung der bestätigten Preise vor.

4.        Nach unserer Auftragsbestätigung auf Kundenwunsch durchgeführte Änderungen werden gesondert berechnet.

5.        Die Zahlungskondition für inländische Käufer lautet „Sofortige netto Kasse“, d.h. alle Rechnungen sind netto bei Übergabe der Ware zahlbar (z.Z. ausschließlich Barnachnahme). Skontoabzüge sind unzulässig (Ausnahme: ab dem dritten Auftrag gewähren wir nach Erteilung der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug 2% Skonto). Abweichende Zahlungsbedingungen können vereinbart werden und bedürfen unserer Zustimmung. Lieferungen ins EU-Ausland erfolgen nur nach Absprache und ausschließlich gegen Vorkasse.

6.        Sofortige Vorauszahlung des vereinbarten Verkaufspreises behalten wir uns vor für den Fall, dass beim Käufer unzureichende Kreditwürdigkeit vorliegt, oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten. Wird eine solche Forderung vom Käufer nicht sofort erfüllt, so können wir ohne Begründung einer Entschädigungsverpflichtung vom Kaufvertrag zurücktreten.

7.        Zahlung hat ausschließlich an unsere Erfüllungsgehilfen (Paketdienste) oder die in unserer Rechnung erwähnten Bankkonten zu erfolgen. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht als Zahlungserfüllung, angenommen. Wechsel werden nicht angenommen. Einziehungskosten, Rücklastschriftkosten bei Nichteinlösung und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungspflicht des Käufers wird nicht berührt durch ein Verlangen nach Minderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag oder durch Gegenforderungen. Jedes Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch wird ausgeschlossen.


VI. Gewährleistung uns Schadenersatz

1.        Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller uns zur Auftragsdurchführung übergebenen Angaben (z.B. Maße, Versandanschriften, etc.) ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.

2.        Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind unverzüglich bei der Anlieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrem Erkennbarwerden. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen können wir nicht anerkennen.

3.        Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder fahrlässiger Behandlung, übermäßiger oder zweckwidriger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

4.        Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Kunde –unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. Ziffer 5 – angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5.        Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des verkehrstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in dieser Ziffer nicht verbunden.

6.        Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt (Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Bauwerksmängel). Bei gebrauchten Gegenständen verjähren Sachmängelansprüche bereits in sechs Monaten. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf finden auf unsere Produkte keine Anwendung, da sich unser Angebot ausschließlich an gewerbliche Nutzer und Wiederverkäufer richtet (s. Ziffer II 1.).

7.        Weitergehende oder andere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns sowie unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


VII. Gerichtsstand, Erfüllungsort

1.        Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehung mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Wuppertal. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


VIII. Schlussbestimmungen

1.        Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

2.        Sollte ein Teil des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wir dadurch die Wirksamkeit des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.

 

Wuppertal, 01.Januar 2004
 

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